Es sind vielfach banale Dinge, die bei einem Trauerfall nicht berücksichtigt werden. So wird vielfach in der Trauerphase die Anpassung der Rente nicht rechtzeitig auf den Weg gebracht.
Wir stellen direkt für Sie den Antrag auf Vorschuß zur Rente. So können Sie zumindest nach dem Trauerfall über Rentengelder verfügen. Danach können Sie mit der nötigen Ruhe den endgültigen Rentenantrag stellen.