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Zweckgebundenes Sparkonto
 

Eine andere Möglichkeit zur finanziellen Absicherung der Bestattungskosten ist das Eröffnen eines Sparkontos. Bei Eröffnung des Kontos wird einmalig eine Summe eingezahlt. Dieser Wert ist vor dem Zugriff Dritter geschützt und wird zweckgebunden im Todesfalle zur Abdeckung der Bestattungskosten ausgezahlt.

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